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Verordnung
Ausschliesslich Domizilbehandlung (Hausbesuche).
Mit einer gültigen Ergotherapieverordnung werden die Kosten für die Therapie von der entsprechenden Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, Militärversicherung oder IV) übernommen. Sie erhalten eine Kopie der Leistungsabrechnung.
Termine, welche sie nicht wahrnehmen können, müssen mindestens 24 h vorher abgemeldet werden. Andernfalls werden die Kosten privat in Rechnung gestellt.
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